Wirtschaftsauskunft Wirtschaftsauskünfte jetzt online einholen
Eine
Wirtschaftsauskunft ist eine umfangreiche Mitteilung
wirtschaftlich relevanter Daten über ein Unternehmen oder eine Privatperson.
Jeder, der einen Vertragsabschluss anstrebt, hat ein Interesse an der Leistungsfähigkeit
seines Vertragspartners. Dies gilt umsomehr, je langfristiger das Vertragsverhältnis
angelegt ist und je höher die vereinbarte Zahlungssumme ausfällt. Speziell
im
Mietrecht können dem Vermieter durch
mangelnde
Zahlungswilligkeit oder -fähigkeit des Mieters enorme Ausfallschäden
entstehen; denn nicht nur die Gefahr des reinen Mietausfalls, sondern auch
das Risiko
hoher Räumungs- und Renovierungskosten erfordert
eine möglichst genaue Kenntnis der Verhältnisse des Vertragspartners, die
eine
Wirtschaftsauskunft bieten kann.
Die
Wirtschaftsauskunft darf in Deutschland nur Personen
und Firmen erteilt werden, die diese im Rahmen einer
Bonitätsprüfung
nutzen und ein berechtigtes Interesse erklären. Das berechtigte Interesse
an einer Wirtschaftsauskunft ergibt sich allerdings unproblematisch, wenn
bereits ein Vertragsverhältnis, wie zum Beispiel ein Miet-, Kauf oder Leasingvertrag,
mit der betreffenden Person besteht oder eine Forderung eingezogen werden
soll. Aber auch die Anbahnung eines Vertrages rechtfertigt schon die
Einholung
einer Wirtschaftsauskunft.
Alle Stellen, die eine Wirtschaftsauskunft erteilen dürfen, unterliegen der
Überwachung durch
Datenschutzbeauftragte, um die Einhaltung
der gesetzlichen Bestimmungen zu gewährleisten und Missbrauch mit
personenbezogenen
Daten auszuschließen. Die anbietenden
Wirtschaftsauskunfteien
ermitteln die Tatsachen für ihre Wirtschaftsauskunft, indem sie eigene Erkundigungen
in der Umgebung des Schuldners einziehen und auf amtliche und halbamtliche
Datensammlungen zurückgreifen. Zu den grundlegenden Quellen
gehören dabei die
Veröffentlichungen des Bundesanzeigers
und der
Insolvenzgerichte sowie
Handels- oder Vereinsregister.
Weiterhin nehmen Auskunfteien ihre Kontakte zu
Inkassobüros
in Anspruch und können zudem Datensammlungen einsehen, die anhand der Informationen
früherer Vertragspartner der Person oder des Unternehmens über die
Zahlungsmoral
in der Vergangenheit Aufschluss geben.
Zu einer
Wirtschaftsauskunft über eine Privatperson gehören
regelmäßig die Anschriften aller bestehenden Wohnsitze, Geburtsdatum, Telefonnummer,
E-Mail-Adresse, Familienstand, Art und Vergütung der ausgeübten Tätigkeit,
erlernter Beruf und schließlich eine Beurteilung der Vermögensverhältnisse.
Diese umfasst im Rahmen einer
professionellen Wirtschaftsauskunft
die aktuellen Bankverbindungen sowie Angaben über laufende Kredite, eventuelles
Eigentum an Immobilien und deren Schätzwert, Beteiligungen und daraus erzielte
Einkünfte, vorliegende Pfändungen, die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung
oder die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Schließlich wird eine
Wirtschaftsauskunft
durch die Bewertung der finanziellen Situation mittels eines
Bonitätsindex
abgerundet, der sich aus eventuell vorliegenden
Negativmerkmalen
ergibt. Dafür werden
Auskünfte auch aus dem Schuldenregister von Amtsgerichten
herangezogen, bei der Vermerke über uneinbringliche Titel aus der Vergangenheit
eingetragen sind.
Die
Wirtschaftsauskunft über ein Unternehmen enthält noch
einige weitere Angaben, wie zum Beispiel die Gesellschaftsform, die Daten
aller für die Firma handelnden Personen und Anteilseigner, Anschriften sämtlicher
Niederlassungen und Beteiligungen an anderen Firmen. Weiterhin müssen zur
Beurteilung der Bonität im Rahmen einer Wirtschaftsauskunft
Gewinne und Verluste, Umsätze, Betriebsausstattung und weitere vermögensrelevante
Daten ermittelt werden.
Eine Wirtschaftsauskunft kann grundsätzlich von in Deutschland ansässigen
Auskunfteien auch über Personen und Unternehmen mit Sitz
im Ausland eingeholt werden. Je nach Staat und Art der Gesellschaft kann diese
Wirtschaftsauskunft jedoch vom oben bezeichneten Datenbestand partiell abweichen.
Wer sich bestmöglich vor Forderungsausfällen schützen möchte, kann eine
Wirtschaftsauskunft
nicht nur vor dem Abschluss eines Dauervertrages einholen, sondern die Wirtschaftsauskunft
regelmäßig wiederholen lassen, um von
Verschlechterungen der Vermögensverhältnisse
frühzeitig informiert zu werden. Auch in Fällen, in denen bereits
Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
erfolglos geblieben sind, kann sich eine Wirtschaftsauskunft als sinnvoll
erweisen, um weitere Maßnahmen ergreifen zu können, sobald der Schuldner wieder
über pfändbare Einkünfte oder Vermögenswerte verfügt. Da die meisten Auskunfteien
ihre Tätigkeit pro Fall abrechnen, zahlt es sich vor allem bei hohen Forderungssummen
häufig aus, in regelmäßigen Abständen erneut eine
Wirtschaftsauskunft
einzuholen.
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